Dr. Christoph Kamhuber

Facharzt für Hämatologie und Internistische Onkologie

Kostenrückerstattung

Der Wahlarzt ist ein freiberuflich tätiger Arzt ohne Kassenvertrag.

Jeder Patient - ob versichert oder nicht - gilt als Privatpatient und muss die ausgestellte Honorarnote - vorerst - selbst bezahlen. Die Honorarnote kann von Ihnen innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung (persönlich oder per Post) bei der für Sie zuständigen Krankenkasse eingereicht werden und Sie erhalten einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet.